trinkwasser

Wasser ist die Grundlage des Lebens. Damit es für den Menschen unbedenklich ist, Wasser aus der Leitung zu trinken, muss es frei von Krankheitserregern und Schadstoffen sein. 

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde erstmalig in Deutschland am 21. Mai 2001 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet - zuletzt 2017/2018. 

Seit dem 09.01.2018 gilt für alle Immobilien mit neu in Betrieb genommenen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, dass die Erstuntersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden muss (§14b Abs. 6 TrinkwV). 

Um die Bewohner Ihrer Immobilien effektiv, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, zu schützen und Ihr Haftungsrisiko zu minimieren, erhalten Sie von uns, als zertifizierter Dienstleister, die bestmögliche Unterstützung.  

checkliste - prüfpflicht Häufig gestellte Fragen

Wir sorgen für Ihre Gewissheit. Es dient zum Schutz von Bewohnern und natürlich auch zur Sicherheit von Vermietern und Verwaltern.

Dies Übernehmen wir gerne für sie

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen folgendes Rundum Sorglos-Paket:

Ankündigung und Terminierung 
der Probenahmen

Koordinierung der Trinkwasseruntersuchung

Überwachung und Einhaltung 
der Prüfintervalle

Analyse der Proben durch unser
akkreditiertes Partnerlabor

Archivierung aller Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren

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